Grundsatzpapier zur Veränderung der Herforder Schullandschaft im Bereich der Sekundarstufen
1. Situation: Die vier- bis fünfgliedrige Struktur des Herforder Schulwesens im Bereich der Sekundarstufe I ist nicht mehr zeitgemäß.
Gerade die internationalen Vergleiche der schulischen Leistungen haben gezeigt, dass eine zu frühzeitige Festlegung von Kindern/Jugendlichen auf eine bestimmte Schulform in hierarchisch ausdifferenzierten Schulsystemen erhebliche Nachteile in Hinblick auf die allgemeine Leistungsfähigkeit des Schulwesens und insbesondere auf die Herstellung von schulischer Chancengleichheit mit sich bringt.
Vor diesem Hintergrund verlieren gerade die Hauptschulen zunehmend an Attraktivität - und dies in allen Bundesländern, die diese Schulform überhaupt noch vorhalten. Dies ist insofern nicht verwunderlich, da heute Hauptschulabsolventen in der Regel nur sehr begrenzte berufliche Karrieremöglichkeiten vorfinden. Nicht ohne Grund bevorzugen Eltern Schulen mit Abituroption oder wählen Realschulen, um ihren Kindern eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu ermöglichen.
Diese Entwicklung ist auch in der Stadt Herford bei der einzigen Hauptschule Meierfeld festzustellen, deren Schülerzahl seit Jahren im Abnehmen begriffen ist - von 650 SchülerInnen im Schuljahr 2002/03 auf 460 im Schuljahr 2007/08. Hingegen sind die Anmeldezahlen der anderen Schulformen in der Sekundarstufe I stabil oder sogar steigend. Die Gesamtschule muss sogar seit Jahren wegen ihrer begrenzten Zügigkeit SchülerInnen abweisen.
Langfristig gesehen soll allen Kindern ein möglichst langes gemeinsames Lernen ermöglicht werden.
2. Lösung: Die Stadt Herford reformiert ihre Schulstruktur in Richtung auf längeres gemeinsames Lernen mit individuellen Lern- und Fördermöglichkeiten und hochwertigen Schulabschlüssen.
In vielen Bundesländern werden - nicht zuletzt vor dem Hintergrund des PISA-Schocks - mittlerweile Überlegungen zu einer grundlegenden Schulreform angestellt und teilweise auch Schritte zur Überwindung eines Schulsystems eingeleitet, das die Leistungspotentiale der Schülerinnen und Schüler nur unzureichend entwickeln kann. Um eine zu frühe Festlegung der Kinder auf eine bestimmte Bildungskarriere zu vermeiden, etablieren gegenwärtig verschiedene Bundesländer mit unterschiedlichen politischen Mehrheitsverhältnissen (z.B. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hamburg) Regional-, Gemeinschafts- oder Stadtteilschulen, die i.d.R. aus der Fusionierung von Real- und Hauptschulen entstehen und z.T. auch gymnasiale Züge integriert haben. Auch in Nordrhein-Westfalen wurde über eine Umstrukturierung des dreigliederigen Schulsystems bzw. über die Einführung einer Regionalschule mit berufsgymnasialem Zweig nachgedacht. An diese pragmatischen Reformschritte und -überlegungen könnte die Schulpolitik der Stadt Herford anknüpfen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Herforder Schulstruktur dahingehend zu reformieren, dass künftig schrittweise weitere integrierende Schulen in Form von Gesamtschulen eingeführt werden. Dort können die bestehenden Sekundarstufen I der Realschulen und der Hauptschule einmünden. Zumindest an einer dieser Gesamtschulen soll eine Oberstufe mit der Möglichkeit der Erlangung der Hochschulreife eingerichtet werden, die den Wünschen und Bedürfnissen vieler Eltern und Kinder Rechnung trägt, die Abiturprüfung erst nach 13 Schuljahren abzulegen. Hierbei wäre auch eine mit beruflichen Qualifikationen verbundene Oberstufe denkbar.
Durch ein solches zusätzliches Angebot würde die Erhöhung des Gesamtniveaus der Schulabschlüsse in Herford weiter gefördert. Ein Wechsel aus einer weiterführenden Schule ohne eigene Oberstufe in eine Schule mit Sekundarstufe II und damit höherwertigen Abschlussmöglichkeiten sollte in Herford dann leichter realisierbar sein.
Diese integrierenden Gesamtschulen sollen wohngebietsnahe Schulen sein, die mit den jeweiligen Grundschulen eng zusammenarbeiten und zudem ein längeres Zusammenbleiben befreundeter Grundschulkinder ermöglichen. Denkbar ist in diesem Zusammenhang, dass ganze Grundschulklassen zu einer benachbarten Gesamtschule wechseln.
Zur weiteren Verbesserung der Bildungschancen sollten in allen Schulen die Möglichkeiten des Ganztagsunterrichts mit individuellen Lern- und Fördermöglichkeiten erweitert werden (bisher: Gesamtschule; Europa-Klassen der Otto-Hahn-Realschule; Hauptschule Meierfeld mit dem z.Zt. im Aufbau befindlichen Ganztag).
Grundsätzlich gilt für alle Schulen in Herford die Zielrichtung, Kinder mit Behinderungen in die Klassengemeinschaften und Lerngruppen im Sinne des gemeinsamen Unterrichts zu integrieren.
3. Erste Schritte: Entwicklung eines Gesamtkonzepts; Beantragung eines Schulversuchs: Gesamtschule Mitte-Nord
Auf Grundlage dieser Überlegungen und des gegebenen Schulbestands ist ein Gesamtkonzept für den hier betrachteten Bereich zu entwickeln.
Der bereits vorgesehene Umbau des Schulgebäudes der bisherigen Hauptschule Meierfeld für einen ganztägigen Betrieb wird in dem Gesamtkonzept als ein erster pragmatischer Baustein auf dem Weg zu einer schrittweisen Verschmelzung der beiden Sekundarstufe-I-Schulen Ernst-Barlach-Realschule und Hauptschule Meierfeld zur Gesamtschule Mitte-Nord gesehen. Mit den beiden nahe gelegenen Grundschulen Mindener Straße und Landsberger Straße ist eine enge Zusammenarbeit anzustreben.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die gegenwärtig positiven Möglichkeiten der Hauptschule Meierfeld (kleine Klassen, Berufsorientierung, Schulsozialarbeit, außerschulische Lerngelegenheiten) bestehen bleiben und zusammen mit der Leistungsorientierung der Realschule (z.B. im bilingualen Zweig) mehr Kindern zugute kommen. Das Land NRW sollte durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen diese relativ günstigen Bedingungen weiterhin ermöglichen.
Auch für die anderen Realschulen sind in einem ersten Schritt ähnliche sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten mit den Grundschulen des jeweiligen Stadtgebiets vorzusehen (z.B. Wechsel ganzer Grundschulklassen aus der GS Radewig in die Otto-Hahn-Realschule).
Die Realisierung eines solchen Konzeptes ist nicht allein auf kommunaler Ebene möglich, sondern setzt die Zustimmung der Landesregierung NRW voraus. Es wird deshalb erforderlich sein, auf Basis eines stimmigen Gesamtkonzeptes einen Antrag beim Schulministerium zur Genehmigung eines Schulversuchs gem. § 25 Schulgesetz NRW bzw. § 4b Schulverwaltungsgesetz NRW einzureichen und eine entsprechende Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen einzuwerben.
Es wird das zentrale Ziel eines solchen Schulversuchs sein, mehr Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für die Herforder Schülerinnen und Schüler zu schaffen.





